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Archiv-Artikel

Anschlag auf Informationsfreiheit

betr.: „Neue Internetautobahnen stören Funkverkehr“, taz Wissenschaft vom 4. 2. 05

Ihr Autor bemerkt mit Recht, die Frage sei nicht nur, wer Internetdaten weiterleiten darf, sondern auch, ob es für Geschäftemacher Nutzungsrechte an einem Allgemeingut (den elektromagnetischen Wellen) geben könne. Es geht aber letzten Endes um nicht weniger als das Grundrecht auf Informationsfreiheit selbst: Satellitenfunk kann man durch Blenden stören (wie Kuba und der Iran demonstriert haben) oder durch Druck auf die Betreiber gefügig machen; das Internet kann man weitgehend blockieren (wie China es tut), und das so genannte Rebroadcasting durch terrestrische Stationen lässt sich sogar durch nichtautoritäre Regierungen unter irgendeinem Vorwand stoppen, wenn die Inhalte unbequem werden. Die Kurzwelle ist nicht nur eine unentbehrliche Hilfe in Katastrophenfällen, sondern das einzige global einsetzbare Medium, das nicht zensiert und selbst durch teure frequenzgleiche Störsender nicht effektiv unterdrückt werden kann.

In weiten Teilen der Erde stellt der Kurzwellenhörfunk die einzige erschwingliche Informationsquelle für hunderte von Millionen dar. Deswegen sollte man die Bemühungen um Power Line Communications, die das Senden und Empfangen von Kurzwellen weltweit massiv beeinträchtigen würden, deutlich als das bezeichnen, was sie sind: als Anschlag auf die Informationsfreiheit.

WOLFGANG STEUHL, Landshut