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Archiv-Artikel

in kürze BUNDESFINANZHOF Anleger klagen

Auch für die Jahre ab 1999 klagen Anleger gegen die Spekulationssteuer auf Aktiengewinne vor dem Bundesfinanzhof in München. Dem höchsten deutschen Steuergericht liegen seit kurzem zwei Verfahren vor, in denen die Vollzugsdefizite bei der Wertpapierbesteuerung ab 1999 eine Rolle spielen (IX R 13/03 und IX R 8/04).(dpa)