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Anklage wegen taz–Interview

Berlin (taz) - Weil sie den Staat verunglimpft haben sollen, stehen jetzt drei Redakteure des Berliner Lokalteils der taz und der frühere AL–Abgeordnete Dieter Kunzelmann vor Gericht. Im März 86, dem Höhepunkt des Berliner Korruptionsskandals, hatte die taz ein Interview mit dem Ex–Abgeordneten abgedruckt, in dem Kunzelmann den Senat als „kriminelle Vereinigung“ bezeichnet hatte. Staatsanwalt Dalheimer, Initiator der Mehringhof–Durchsuchung vom vergangenen Freitag, erhob Anklage. Seiner Meinung nach ist den taz–Journalisten, die das Interview veröffentlichten, eine Zustimmung zu den Kunzelmann–Äußerungen zu unterstellen. Die taz–Redakteure verweisen auf die Pressefreiheit, die den Abdruck von Interviews erlaubt, auch wenn es vermeintlich rechtswidrige Äußerungen enthält. Dieter Kunzelmann erschien gestern nicht vor Gericht, weil er nach dem ersten Prozeßtag vor einer Woche keine Möglichkeit sieht, den Wahrheitsbeweis seiner Interview–Äußerungen anzutreten. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde deshalb Haftbefehl gegen ihn erlassen. mow

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