■ WAHLFÄLSCHUNG: Anklage gegen Ostberliner OB
Berlin. Der Hauptverhandlung gegen den früheren Ostberliner Oberbürgermeister Krack wegen Wahlfälschung steht nichts mehr im Weg. Obwohl die Anklageschrift vorliegt, sei aber mit einem Termin nicht vor dem Frühjahr zu rechnen. Angeklagt werden neben Krack seine Stellvertreterin und weitere elf Personen, darunter auch ehemalige Bezirksbürgermeister. Die Beschuldigten sollen vor der Kommunalwahl am 7. Mai 1989 das Ergebnis vorher festgelegt haben. »Selbst die Zahl der ungültigen Stimmen stand vorher fest«, bestätigte die Justizsprecherin. Der Oberbürgermeister und seine Stellvertreterin waren Mitglieder der Bezirkswahlkommission. Ihnen drohen bis zu 5 Jahren Haft.
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