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Anklage gegen DVU-Stadtverordneten

■ Bremerhavener Zwischenrufer muß wegen „Volksverhetzung“ vor Gericht

Gegen den Bremerhavener DVU-Stadtverordneten Wilhelm Schmidt hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Billigung von Straftaten erhoben. Als der grüne Stadtverordnete Michael Frost am 3. Mai in der Debatte über ein Bleiberecht für Roma an die Ermordung einer halben Million Roma und Sinti im Nationalsozialismus erinnerte, hatte Schmidt dazwischen gerufen: „Mehr nicht? - Schade!“

Wegen einer „erheblichen Stö

rung des Rechtsfriedens“ durch diesen Zwischenruf, hat Polit -Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach ein „beschleunigtes Verfahren“ vor dem Bremerhavener Schöffengericht beantragt. Zu den Zeugen der Anklage gehört auch Hans Altermann, der für die DVU in der Bürgerschaft und der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung sitzt. Er hatte sich nach dem Zwischenruf von seinem Parteigenossen Schmidt „ganz entschieden“ distanziert.

Für Abgeordnete des Bremerhavener Stadtparlaments gilt

nicht wie in Landes- und Bundesparlamenten eine „Indemnität“, die die strafrechtliche Verfolgung von Debattenbeiträgen und Zwischenrufen verbieten würde. Einen vergleichbaren Fall hat es in Bremerhaven seit vielen Jahren allerdings noch nicht gegeben. Wenn der zuständige Bremerhavener Richter Schulz dem Antrag auf beschleunigtes Verfahren zustimmt, könnte der Prozeß gegen den DVU -Stadtverordneten bereits in den nächsten Tagen stattfinden. Auf „Volksverhetzung“ stehen drei Monate bis fünf Jahre Strafe.

Ase

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