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in kürze KLAGE ABGEWIESEN„Angeln verroht“

Die Tierschutzorganisation Peta darf weiterhin behaupten, Angeln trage zur Verrohung der Gesellschaft bei, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Die Aussage sei „deutlich und derb“, falle aber unter die Meinungsfreiheit. Die Deutschen Sportfischer hatten geklagt. (dpa)

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