: Angehörige der Schweizer Asyl–Bewegung verurteilt
Bern/Genf (taz) - Erstmals wurden in der Schweiz Angehörige der Asyl–Bewegung gerichtlich verurteilt, weil sie abgewiesene tamilische Asyl–Bewerber versteckt hatten. Das Bezirksgericht Bern verhängte gegen das Ärzte– Ehepaar Heidi und Peter Zuber einen bzw. zwei Monate Freiheitsentzug mit Bewährung. Angezeigt hatte die beiden ein Abgeordneter der fremdenfeindlichen „Nationalen Aktion für die Erhaltung von Volk und Heimat“ (NA). Die Zubers gehören zu den Begründern der „Aktion für abgewiesene Asyl–Bewerber“ (vgl. taz–Tagesthema v. 30.1.). Inzwischen läuft ein weiteres Strafverfahren gegen das engagierte Ehepaar: Im vergangenen Herbst nahmen sie die Familie Kambua auf, der die Zwangsausweisung nach Zaire drohte. Die Familie lebt inzwischen wieder legal in der Schweiz. Mehreren Theologieprofessoren, Pfarrern und Kichengemeinderäten stehen ebenfalls Verfahren ins Haus. Vor dem Sitz des UNO–Hoch– Kommissars für Flüchtlinge in Genf befinden sich seit letzten Freitag sieben tamilische Asylbewerber im Hungerstreik. Sie wollen ihre Familienangehörigen treffen, die in einem Flüchtlings– Auffanglager des Genfer Flughafens auf internationalem Gebiet untergebracht sind. thass
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