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Andrea B. total isoliert

■ Haftbedingungen in Preungesheimer Frauenknast seit Montag verschärft / Weder Knastzeitung noch Anstaltsradio erlaubt, obwohl dies in einer Richtlinie für 129a–Untersuchungsgefangene vorgesehen ist

Aus Bonn Oliver Tolmein

Ausgesprochen scharfen Haftbedingungen unterliegt die Offenbacher Studentin Andrea B. Nachdem die wegen angeblicher Gründung einer „terroristischen Vereinigung“ am Freitag verhaftete 22jährige zunächst in den Trakt des Frankfurter Frauenknastes Preungesheim verlegt wurde, indem auch die in 129a–Verfahren Verurteilten Mareile Schmergens, Ingrid Barrabas und Gisela Dutzi leben, wurde sie am Montag alleine in einen vollkommen leerstehenden Teil des Gefängnisses verlegt. Sie darf weder das An staltsradio hören, noch ist es ihr erlaubt, die Anstaltszeitung oder Bücher aus der Knastbibliothek zu lesen. Damit sind ihre Haftbedingungen noch schlechter, als es in einem seit längerem in Kraft befindlichen 24–Punkte–Papier für Untersuchungsgefangene, die wegen Verdacht auf 129a Straftaten einsitzen, vorgeschrieben ist. Darin ist zwar vorgesehen, daß 129a– Verdächtige im Gegensatz zu anderen Untersuchungsgefangenen u.a. besonderen Besuchs– und Umschlußbedingungen unterliegen, ausdrücklich werden aber der Bezug von vier Tageszeitungen und der Anschluß ans Anstaltsradio erlaubt. Andrea B.s Zelle liegt außerdem im Souterrain, so daß ihr einziger Ausblick der auf die Wand des gegenüberliegenden Männerknastes ist. Da außerdem in der Nähe ihrer jetzigen Zelle vor kurzem die Kanalisation defekt war, ist sie erheblicher Geruchsbelästigung ausgesetzt. Seit Montag sind aber nicht nur Andreas Haftbedingungen verschärft: auch Mareile Schmergens, Gisela Dutzi und Ingrid Barrabas wurden die bis dahin bewilligten zwei Stunden Aufschluß täglich gestrichen. Andrea B.s Anwalt hat gegen die Haftbedingungen Beschwerde eingelegt. Die Leiterin der JVA Preungesheim war gegenüber der taz nicht bereit, Stellung zu beziehen: „Ich kann Ihnen gegenüber doch nicht etwas sagen über Haftbedingungen von Frauen, die hier vielleicht einsitzen, vielleicht aber auch nicht.“ Die Bundesanwaltschaft legt dagegen Wert auf die Feststellung, daß für Andrea B. keine über das „24–Punkte– Programm“ hinausgehenden Verschärfungen angeordnet wurden. „Wenn solche doch stattfinden, muß sich den Schuh jemand anderes anziehen“, so Bundesanwaltschaftssprecher Prechtl.

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