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Anabole Verwandte

■ Selbst der Interessenvertreter von Katrin Krabbe und Co. streitet die Dopingwirkung des Medikaments nicht ab

Frankfurt/M. (dpa) — Keinerlei Schwachpunkte in der Analysekette und den daraus resultierenden Folgen durch die positiven Doping-Befunde für die beiden Leichtathletinnen Katrin Krabbe und Grit Breuer sieht der Frankfurter Pharmakologe Prof. Norbert Riedbrock. „Es sind bestimmte Regeln gegeben worden, und diese sind eindeutig verletzt worden“, meinte Riedbrock, der die Interessen des Neubrandenburger Duos am Freitag bei der Auswertung der ebenfalls positiven B-Proben im Kölner Doping-Labor als Gutachter vertreten hatte. Auch die nun drohende Sperre von vier Jahren, über die das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) Anfang nächsten Monats entscheiden will, ergäbe sich logisch aus dem Regelwerk des Verbandes.

Allerdings sei der Wirkstoff Clenbuterol nicht eigens auf den internationalen Listen der verbotenenen Mittel verzeichnet, meinte Riedbrock, sondern falle unter die allgemeine Bezeichnung der anabolen Steroide. „Eine chemische Verwandtschaft ist zwar nicht vorhanden, aber eindeutig eine pharmakologische“, sagte Riedbrock, der die anabole Wirkung der festgestellten Modedroge Clenbuterol bei Überdosierung nicht in Frage stellt. Allerdings sei die Schwellendosis nicht bekannt, wann der therapeutische Bereich aufhöre und in den anabolen übergehe.

Einziger Ansatzpunkt für eine Kritik sieht Riedbrock, der den Athletinnen auch zukünftig als Gutachter zur Verfügung stehen will, in der Abfassung der Regeln, die zu allgemein gehalten seien. „Es gibt sicherlich asthmakranke Sportler, denen der Wirkstoff hilft“, meinte Riedbrock. Für einen solchen therapeutischen Fall müßte die Anwendung bestimmter Medikamente in einer niedrigen Dosierung erlaubt sein. Zudem wies der Frankfurter Pharmakologe auf die Abhängigkeit der Sportlerinnen von ihrem Umfeld hin. „Wie kann man 18- bis 20jährige überreden, so etwas zu tun“, suchte Riedbrock die Schuld auch bei den Betreuern von Krabbe und Co.

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