Ampel zu Lebensmittelrettung: Laue Initiative zum Containern
Die Länder sollen seltener gegen Essensretter:innen ermitteln, fordern die Minister Buschmann und Özdemir. Einen Gesetzesvorschlag haben sie nicht.
Als Containern bezeichnet man es, wenn Lebensmittel aus den Abfallcontainern der Supermärkte genommen werden. Aktivist:innen sprechen auch von Lebensmittelrettung. Bisher ist Containern als Diebstahl strafbar.
Die beiden Bundesminister unterstützen nun einen Vorschlag von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Danach sollen die Staatsanwaltschaften derartige Strafverfahren wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn sie weder mit Sachbeschädigung noch mit einem größeren Hausfriedensbruch einhergegangen sind und der Verzehr der Lebensmittel auch „keine Gesundheitsgefahren“ dargestellt hat. Sie würden also weiter strafrechtlich verfolgt, wenn zum Beispiel das Schloss eines Containers beschädigt oder ein Zaun überstiegen wurde.
Hamburg will diese Regelung in den „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV) als neue Nummer 235a verankern. Die RiStBV ist eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Länder, die für die Staatsanwaltschaften verbindlich ist. Änderungen der RiStBV sind aber nur im Konsens der Länder möglich.
Gesetzesentwurf wäre einfacher
Ob hier ein Konsens im Sinne Hamburgs zustande kommt, ist sehr unsicher. Der Hamburger Antrag stammt schon vom Oktober 2021. Bei der jüngsten Neufassung der RiStBV wurde er nicht berücksichtigt. Viele Länder sind generell skeptisch gegenüber dem Containern. „Leuten zu ermöglichen, in Containern nach Lebensmitteln zu wühlen, kann nicht unsere Antwort auf die großen Fragen der Lebensmittelverschwendung sein“, kritisiert die Stuttgarter Justizministerin Marion Gentges (CDU).
Sie fordert ein Antiwegwerfgesetz, mit dem größere Supermärkte zur Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen wie Tafeln verpflichtet werden sollen. Die Initiative der beiden Bundesminister hat nun aber immerhin dazu geführt, dass sich die grün-schwarze Landesregierung noch einmal neu beraten will.
Deutlich einfacher wäre es jedoch, das Containern auf Bundesebene zu entkriminalisieren. Das muss nicht einstimmig passieren, der Bundestag könnte mit der Mehrheit der Ampelkoalition das Strafgesetzbuch ändern. Warum also legen die Bundesminister Buschmann und Özdemir keinen Gesetzentwurf vor?
Özdemirs Ressort verweist darauf, dass das Bundesjustizministerium für Rechtsfragen zuständig sei. Dieses erwähnt nur vage die geplante „Modernisierung des Strafrechts“, für die der Minister im Laufe des Jahres einen Vorschlag machen will. Vom Containern war dabei bisher noch nie die Rede.
Wie eine Regelung per Bundesgesetz aussehen könnte, hat die Linke-Fraktion im November gezeigt. Sie schlägt eine Ergänzung von Paragraf 248a („Diebstahl geringwertiger Sachen“) um folgende Passage vor: „Von der Strafverfolgung ist abzusehen, wenn sich die Tat auf Lebensmittel bezieht, die vom Eigentümer in einem Abfallbehältnis, welches der Abholung und Beseitigung durch einen Entsorgungsträger dient, deponiert oder anderweitig zur Abholung bereitgestellt wurden.“
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