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■ Am RandeVGH: Abschiebung auch bei unsicherer Lage

Mannheim (dpa) – Bürgerkriegsflüchtlinge können aus Deutschland auch bei einer allgemein unsicheren Lage in ihrem Heimatland abgeschoben werden, wenn es die persönliche Situation zuläßt. Mit dieser Begründung entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof gegen einen Flüchtling aus Bosnien.

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