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Altenpflege-Prozeß

Im Prozeß gegen vier ehemalige MitarbeiterInnen des Altenheimes Groß Borstel forderte die Staatsanwaltschaft gestern für zwei Altenpflegerinnen Haftstrafen von zweieinhalb und dreieinhalb Jahren sowie ein vier- beziehungsweise fünfjähriges Berufsverbot. Für die beiden Altenpfleger beantragte die Anklage Bewährungsstrafen. Die vier ehemaligen PflegerInnen sind unter anderem wegen Mißhandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen von Herbst 1994 bis Frühjahr 1996 Bewohner des Heimes gequält haben. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

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