■ URTEIL: Altenheimen wird ein Riegel vorgeschoben
Berlin (ap) — Verträge mit Altenheimen dürfen keine Klauseln enthalten, die zu einer Entmündigung der Heimbewohner führen können. Das Landgericht Düsseldorf hat entsprechende Klauseln in Verträgen des Diakonischen Werks Bethanien mit Sitz in Solingen auf Klage des Verbraucherschutzvereins verworfen. In diesen Klauseln mußten die Heimbewohner sich nach Mitteilung des Vereins damit einverstanden erklären, auf Weisung eines Arztes in ein Krankenhaus eingeliefert zu werden. Dies sei nicht mit dem im Grundgesetz festgelegten Selbstbestimmungsrecht zu vereinen, betonte der Verein.
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