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Archiv-Artikel

Alte Gesetze

Durch bessere Rechtsetzung will die EU-Kommission bis zum Jahr 2012 ein Viertel der Bürokratiekosten für Unternehmen einsparen. Das werde aber nur funktionieren, sagt Industriekommissar Verheugen, wenn die Regierungen die EU-Gesetzgebung nicht als „Lastesel“ benutzten, um „Dinge zu regeln, die man sonst auf parlamentarischem Wege nicht durchbekäme“. Als Beispiel nennt er das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Vor allem die Pflicht zur Datendokumentation soll so weit abgespeckt werden, dass dabei jährlich 150 Milliarden Euro eingespart werden können. Für jeden Gesetzesvorschlag soll die Abteilung, die ihn ausarbeitet, eine Kostenanalyse erstellen, bevor die Kommission ihn einbringt. Ein Ausschuss soll kontrollieren, dass diese Analysen sorgfältig durchgeführt werden. Ein Haken dabei: Dem Ausschuss gehören nur Kommissionsmitarbeiter an, keine Experten von außerhalb. DPS