■ Berliner Telegramm: Altbaumieten nach Sanierung steigen
Laut den gestern im Unterausschuß Wohnnungsbauförderung vorgestellten Richtlinien für die Altbausanierung sollen Eigentümer grundsätzlich die gesamten Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen dürfen. Bisher durften nur 50 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Insgesamt dürfen die Mieten jedoch weiterhin nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen, Barbara Oesterheld, kritisierte die Vorlage als „Mietpreistreiberei durch staatliche Förderung“. Bereits bisher seien Wohnungen mit Mieten, die die Kappungsgrenze erreicht hatten, kaum noch zu vermieten gewesen. Nun würde nach allen geförderten Sanierungen die Kappungsgrenze erreicht. Nach Angaben aus der Bauverwaltung soll die Richtlinie rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. taz
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