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Alles eine Familie

In Italien haben lesbische Paare ein Grundsatzurteil erstritten: Ein Kind kann künftig in seiner Geburtsurkunde zwei Mütter haben

Projektionsfläche für rechte Queerfeindlichkeit: „Wir werden als Monster gesehen“, sagt Daniela (r.), hier mit Partnerin Valentina und der gemeinsamen Tochter Caterina

Aus Padua Sophia Hörhold (Text) und Ella Seeger (Fotos)

Guarda, guarda!“ – „Schau mal!“ Caterina flitzt mit einem Ball über die Terrasse. Das Wort „guarda“ hat sie neu gelernt und nutzt es als Platzhalter für alles, was sie noch nicht sagen kann. Bei jeder Bewegung wippen ihre blonden Locken mit. Das Blond hat sie von ihrem dänischen Samenspender, die Locken aber sind von Mamma Valentina.

Caterinas zweite Mamma ist Daniela. Die Familie lebt in Norditalien. Als Caterina im Mai 2022 auf die Welt kam, lagen zwischen Valentinas ersten Wehen und der Geburt fast zwei Tage. Daniela durfte dabei sein, Sonderurlaub bekam sie nicht. Väter dürfen in Italien nach der Geburt ihrer Kinder zehn Tage lang zu Hause bleiben. Daniela ging nach Valentinas Entbindung nach Hause, schlief eine Stunde und fuhr zur Arbeit. Sie ist Lehrerin an einer Grundschule. Als sie Valentina später im Krankenhaus besuchen wollte, durfte sie nicht auf die Station. Wegen Covid-19 hatten damals nur die Väter der Neugeborenen Zutritt.

Gabriele ist sieben Jahre alt. Auch er hat zwei Mütter, Barbara und Sabrina. Gabriele findet es nervig, dass manche Kinder – und Erwachsene – einfach nicht verstehen wollen, dass er keinen Papa hat, sondern zwei Mamas. Bei der Anmeldung in der Vorschule vergewisserten sich Barbara und Sabrina, dass es keine Probleme geben würde. Man sei offen gegenüber der Familie, versicherte die Schulleiterin. Am Vatertag musste Gabriele trotzdem ein Bild für seinen „Papà“ malen, obwohl es den für ihn gar nicht gibt.

Derartige Situationen kennen auch Franca und Ilaria zur Genüge. Ihre Tochter Matilde ist fast sechs Jahre alt. Ihr großes orange-rotes Haus teilen sie sich mit Nonna Bianca, Ilarias Mutter. Sie nennen es „la casa delle donne“ – das Haus der Frauen. Aus ihrem näheren Umfeld erfahren sie viel Unterstützung. Bianca kann das Unverständnis und die Ablehnung, die die Mütter erfahren, nicht nachvollziehen. „Kinder brauchen Liebe und Bezugspersonen. Aber ob das ein Mann oder eine Frau ist? Das ist das geringste Problem“, sagt sie.

Diverse Lebensmodelle, wie sie diese drei Familien leben, sind in der italienischen Mehrheitsgesellschaft unterrepräsentiert. Die Mütter erzählen, dass sie oft mit Unverständnis zu kämpfen haben. Samenspende und künstliche Befruchtung sind in Italien nur Paaren von Mann und Frau erlaubt. Die beiden müssen verheiratet sein oder zumindest bereits lange zusammenleben. Die „Ehe für alle“ gibt es in Italien nicht. Viele lesbische Paare bekommen ihre Kinder mithilfe von künstlicher Befruchtung im Ausland. Beim Ultraschall während der Schwangerschaft wurde Valentina von ihrer Ärztin gefragt, warum sie und Daniela nicht einfach „so getan“ hätten, als wären sie hetero, um die künstliche Befruchtung in Italien durchführen zu lassen.

Seit der Wahl im September 2022 hat sich die Lage für queere Paare noch verschlechtert. Bereits im Wahlkampf hatte Giorgia Meloni angekündigt, als Ministerpräsidentin gegen die „LGBTIQ+-Lobby“ vorgehen und die „traditionelle Familie“ schützen zu wollen. Sie versprach, queere Themen aus Bildungseinrichtungen zu verbannen, und bezeichnete sie als „Abscheulichkeiten“.

Im Oktober 2022 wies das Innenministerium Bür­ger­meis­te­r*in­nen an, im Ausland geborene Kinder gleichgeschlechtlicher Paare nur mit dem biologischen Elternteil zu registrieren. Ende 2024 erließ die italienische Regierung ein Gesetz, das die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im Ausland unter Strafe stellt. Mehrheitlich wird eine Leihmutterschaft von heterosexuellen Paaren in Anspruch genommen. Aber in der queeren Community löste dieses Gesetz besonderen Protest aus, weil es schwulen Paaren so de facto unmöglich gemacht wird, Kinder zu bekommen.

Italien bewege sich rückwärts, finden Franca und Ilaria. Sie haben das Gefühl, dass sich seit der Wahl die Stimmung gegenüber queeren Menschen verändert habe im Land. Der offene Hass vonseiten der Regierung bewirke ein Sicherheitsgefühl bei denjenigen, die gegen queere Menschen hetzen, berichten die Mütter. Wer queerfeindlich sei, fühle sich jetzt darin bestätigt. Ein italienisches Phänomen sei das jedoch nicht. Die Tendenz reihe sich vielmehr ein in eine internatio­nale Entwicklung. Die Rechte der LGBTIQ+-Community würden in den letzten Jahren in vielen Ländern von staatlicher Seite angegriffen, sei es in Ungarn, Polen oder den USA.

Besonderes Aufsehen erregten die Prozesse von Padua, von denen auch Valentina und Danie­la, Barbara und Sabrina und Franca und Ilaria betroffen waren. Auf den Geburtsurkunden ihrer Kinder waren jeweils beide Mütter als Elternteile eingetragen worden. Im Frühsommer 2023 forderte die Staatsanwaltschaft der norditalienischen Stadt, die nichtleiblichen Mütter aus bereits ausgestellten Geburtsurkunden zu streichen.

In den gesetzlichen Bestimmungen zu Geburtsurkunden in Italien wurden gleichgeschlechtliche Elternpaare bis dato nicht erwähnt. Sie einzutragen war weder erlaubt noch verboten. Meist wird nur die leibliche Mutter eingetragen, der Vater gilt offiziell als unbekannt. Einige italienische Gemeinden tragen jedoch zwei Mütter in Urkunden ein, Padua ist eine davon. Sergio Giordani ist seit 2017 Bürgermeister der Stadt und hat diese Möglichkeit kurz nach seinem Amtsantritt eingeführt, „weil das Interesse der Kinder allem voransteht“, wie er damals erklärte.

Familie auf Italienisch

Unione Civile Seit 2016 können gleichgeschlechtliche Paare die eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Zuvor waren sie vom Staat nicht anerkannt worden.

Adoption ist in Italien nur verheirateten Paaren erlaubt. Samenspende und eine künstliche Befruchtung sind nur Paaren aus Mann und Frau vorbehalten, die verheiratet sind oder in eheähnlichen Verhältnissen leben. Gleichgeschlechtliche (lesbische) Paare können Kinder legal nur über eine Samenspende im Ausland bekommen.

Leihmutterschaft ist in Italien seit 2004 verboten. Seit 2024 ist zudem deren Inanspruchnahme im Ausland strafbar. Das Gesetz sieht Haftstrafen von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe bis zu einer Million Euro vor.

Grundsatzurteil Bis 2025 konnten Elternpaare die Eintragung von zwei Müttern in die Geburtsurkunde des Kindes gerichtlich einfordern. Diese Eintragungen konnten jedoch jederzeit angefochten werden. Am 22. Mai 2025 urteilte das italienische Verfassungsgericht, dass bei Kindern, die durch künstliche Befruchtung im Ausland entstanden sind, zwei Mütter in die Geburtsurkunde eingetragen werden dürfen. Wurde bisher nur eine Mutter anerkannt, hat die nicht-

leibliche Mutter keinerlei Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind. Die einzige Möglichkeit war in diesem Fall bisher die Stiefkindadoption – ein sehr aufwendiges und kostspieliges Verfahren.

Ein Antidiskriminierungsgesetz,das die Ungleichbehandlung queerer Menschen unter Strafe stellt, gibt es in Italien nicht.

Gabriele ist im April 2018 geboren, da war Bürgermeister Giordani gerade zehn Monate im Amt. Seine Mütter Barbara und Sabrina hatten bei einer LGBTIQ+-Organisation rechtliche Beratung gesucht. Im Standesamt angekommen, lief alles überraschend reibungslos. „Wir konnten es gar nicht glauben“, erinnert sich Sabrina. „Die waren sehr freundlich und sagten nur: ,Kein Problem, kommen Sie ruhig herein.‘“

In Italien können Eltern ihre Neugeborenen in der Gemeinde registrieren lassen, in der sie selbst gemeldet sind oder dort, wo das Kind geboren ist. Einige Paare wie Valentina und Daniela haben bewusst dafür gesorgt, dass ihre Kinder im Krankenhaus in Padua zur Welt kommen. Die Frauen leben in Vicenza, knapp 40 Kilometer westlich von Padua. Die dort ausgestellte Geburtsurkunde konnten die Mütter nach Vicenza übertragen lassen.

Doch ohne klare Rechtslage waren die mit zwei Müttern ausgestellten Geburtsurkunden anfechtbar. Im Mai 2023 kündigte die Staatsanwaltschaft Padua an, alle in der Stadt eingetragenen nicht-leiblichen Mütter rückwirkend aus den Geburtsurkunden streichen zu lassen. Die Begründung: Im Gesetz sei nur von der biologischen Mutter und dem biologischen Vater die Rede.

Mitte November 2023 begannen die Anhörungen im Kommunalgericht in Padua. Im März 2024 urteilte das Gericht, dass die Mütter nicht aus bestehenden Geburtsurkunden entfernt werden dürften. Das Innenministerium legte daraufhin Berufung gegen das Urteil ein. Der Prozess ging ans Oberlandesgericht in Venedig, das sich wenige Monate später für nicht zuständig erklärte. Daraufhin lagen die Fälle beim italienischen Verfassungsgericht.

Am Vatertag musste Gabriele, 7 Jahre alt, in der Schule ein Bild für seinen „Papà“ malen – obwohl es den für ihn gar nicht gibt

Am 22. Mai 2025 fiel das Urteil: Das Gericht erklärte die Forderung der Staatsanwaltschaft für verfassungswidrig. Die Namen auch der nicht­biologischen Mütter müssten in der Geburtsurkunde vermerkt bleiben. Das Urteil betrifft 37 Geburtsurkunden, die in Padua ausgestellt wurden. Von nun an gilt: In Italien darf es nicht verboten werden, zwei Mütter in die Geburtsurkunden einzutragen. Damit erkennt der Staat nichtbiologische Mütter als Elternteile an.

Die Mütter bezeichnen den Sieg vor Gericht als historisch. Auf Instagram teilen Valentina und Daniela Fotos, die sie gemeinsam mit anderen Betroffenen jubelnd vor dem Gerichtssaal zeigen. Es sei das Ende eines langen Kampfes, wie sie sagen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bezeichnen sie als „institutionelle Gewalt“, die Zeit der Prozesse als „psychische Belastungsprobe“.

Barbara und Sabrina sitzen auf der blauen Couch in ihrem Wohnzimmer. Während sie von den Prozessen erzählen, bahnt sich Katze Mimi ihren Weg über die Armlehne auf Sabrinas Schoß. Sie ist eine von sieben Katzen, mit denen die Familie zusammenlebt. Barbara erinnert sich. Noch bevor sie den offiziellen Brief der Staatsanwaltschaft erhielten, kursierten Gerüchte über das Vorhaben. Sie war im Auto, um Gabriele vom Sport abzuholen, als sie von den geplanten Prozessen erfuhr. Die Nachricht hörte sie im Radio. „Das war ein traumatischer Moment für mich“, erinnert sie sich. Für Sabrina war das Warten danach am schlimmsten. „Wir wussten, es würde ein Brief kommen, aber wir wussten nicht, wann“, sagt sie. Mehrere Wochen vergingen. Die Mütter hofften, vergessen zu werden, schließlich war Gabrie­le schon fünf.

Franca und Ilaria ging es ähnlich. „Ich hatte jedes Mal Angst, wenn es an der Tür klingelte“, erzählt Ilaria. Dass die Geburtsurkunde anfechtbar sein würde, solange die Rechtslage nicht eindeutig klar war, wussten die Mütter. Nach Matildes Geburt 2019 waren sie in Habachtstellung gewesen. Die ersten Wochen waren vergangen, dann ein Monat, ein halbes Jahr. „Wenn bis jetzt nichts kam, kommt nichts mehr“, hatten sie gedacht. Als der Brief der Staatsanwaltschaft dann zugestellt wurde, war Matilde fast vier Jahre alt. Den eigenen Namen schwarz auf weiß darin zu lesen, habe sich angefühlt wie ein Schlag in die Magengrube, erinnert sich Franca.

Gabriele findet es nervig, wenn Menschen einfach nicht verstehen wollen, dass er nun einmal zwei Mütter hat

Umso wichtiger ist das Verfassungsgerichtsurteil für die Mütter. Denn wer vor dem Gesetz nicht als Elternteil gilt, hat keinerlei Pflichten – aber auch keine elterlichen Rechte. Mütter, die nicht in der Geburtsurkunde stehen, dürfen die Kinder ohne Vollmacht ihrer Part­ne­rin weder vom Kindergarten abholen noch zur Ärz­t*in­nen­pra­xis bringen, geschweige denn allein mit ihnen verreisen. In Krankheits- oder bei Notfällen erhalten sie keine ärztliche Auskunft. Sollte der leiblichen Mutter etwas zustoßen, bekämen deren nächste Verwandten das Sorgerecht.

Die offizielle Lösung für Paare in dieser Situation war in Italien bisher die sogenannte „adozio­ne in casi particolari“, die Sonderfall-Adoption. Hätte das Verfassungsgericht den Müttern aus Padua nicht Recht gegeben, wäre das auch für sie die einzige verbleibende Möglichkeit gewesen. Umgangssprachlich wird sie „Stepchild-Adoption“ genannt, denn dafür ist sie eigentlich gedacht – Stiefkindadoption. Diese Adoptionsprozesse sind langwierig.

„Man muss sich einer Analyse der gesamten Familie und der eigenen Fähigkeiten als Mutter unterziehen. Das ist doch absurd“, sagt Sabrina. Eine Adoption ist mit Kosten für Gutachten, medizinische Check-ups und anwaltliche Beratung verbunden. Nicht jede Familie kann sich so etwas leisten. Barbara geht es aber auch ums Prinzip: „Ich will kein Geld für etwas ausgeben müssen, das mein Recht sein sollte.“

Das Urteil des Kommunalgerichts von Padua im März 2024 war für die Mütter überraschend gewesen. Sie waren von einer Formsache ausgegangen und hatten mit der Streichung ihrer Namen gerechnet.

„Die Regierung will uns die Rechte wegnehmen und hofft, dass es niemandem auffällt“

Barbara

Trotzdem bleibt das Urteil des Verfassungsgerichts lediglich ein Etappensieg im Kampf um queere Rechte in Italien. Dass sie als queere Familie die Zielscheibe der rechten Regierung sein würden, war Valentina und Daniela klar, erklären sie. „Wir werden gesehen wie Monster“, sagt Daniela. Die vergangenen Jahre erinnerten sie an eine Hexenjagd. Sabrina ist überzeugt, der Staat benutze das Argument des Kindeswohls, um sie als lesbisches Elternpaar anzugreifen. Barbara formuliert es so: „Sie wollen uns Stück für Stück die Rechte wegnehmen und hoffen, dass es niemandem auffällt. Aber uns fällt das auf!“

Die Organisation Famiglie Arcobaleno, die Regenbogenfamilien vertritt und die Mütter bei den Padua-Prozessen begleitet hat, bezeichnet das Urteil des italienischen Verfassungsgerichts als „gigantischen Schritt, um allen Familien gleiche Rechte zu garantieren, unabhängig von ihrer Konstellation“. Iryna Shaparava, Sprecherin der Organisation, betont, es sei wichtig, „weiter für die Anerkennung Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern zu kämpfen“. Künstliche Befruchtung etwa ist in Italien für gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor illegal. Die Organisation fordert die Abschaffung des 2024 erlassenen Gesetzes, das Leihmutterschaft kriminalisiert, sowie die Wiederaufnahme der Übertragung von Geburts­urkunden aus dem Ausland mit zwei Vätern.

Ilaria (r.) und Franca. Ilarias Mutter sagt: „Kinder brauchen Liebe und eine Bezugsperson.“ Ob das immer Vater und Mutter sein müssten? „Das ist das geringste Problem“

Ein Antidiskriminierungsgesetz, wie etwa in Deutschland, gibt es in Italien nicht. Elly Schlein, Vorsitzende der Oppositionspartei Partito Democratico (PD), setzt sich seit Jahren für die Belange der queeren Community in Italien ein. Sie freue sich über das Verfassungsgerichtsurteil. In einem Statement schrieb sie, „familiäre Verbundenheit kann nicht per Gesetz oder durch ideologische Kreuzzüge abgeschafft werden“.

Doch selbst wenn ein Kind in Italien jetzt urkundlich verbrieft zwei Mütter haben kann – die Bürokratie, die Verwaltung, ist darauf noch nicht wirklich vorbereitet. Franca und Ilaria leben in einer kleinen Gemeinde zwischen Padua und Vicenza. Sie wählten bewusst Padua für Matildes Geburt. Bei der Übertragung der Geburtsurkunde in ihre Gemeinde sei man dort überfordert gewesen, erinnern sich die beiden Mütter. Die Standes­beamtin habe in Padua angerufen, um zu klären, ob die Urkunde rechtens sei. Später, bei der Ausstellung von Matildes Personalausweis, gab es erneut Probleme. Die zuständige Person weigerte sich, zwei Mütter in Matildes Personalien einzutragen. Als Franca und Ilaria mit ihrer Anwältin drohten, wurden die Mütter „dieses Mal ausnahmsweise“ korrekt eingetragen.

„Der Staat macht gleichgeschlechtlichen Elternpaaren systematisch das Leben schwer“, sagt Sabrina. Formulare bei Schulen oder Ämtern etwa seien oft nicht an gleichgeschlechtliche Eltern angepasst. Meist müssen Mutter und Vater eingetragen werden, mit zwei Müttern sind sie nicht ausfüllbar. Somit liegen dann an offizieller Stelle falsche Daten der Kinder vor. Bei der Ausstellung von Gabrieles Personalausweis wurde beispielsweise nur Sabrina in das Formular eingetragen. Die Daten in seiner Geburtsurkunde und seinem Ausweis stimmten somit nicht überein. Das kann bei der Ausstellung weiterer Dokumente oder einer Ummeldung Probleme bereiten.

Trotzdem sagen alle drei Familien: Aus Italien weggehen wollen sie nicht. Für Barbara und Sabrina kam das nie infrage. Das sei auch eine ökonomische Frage. Franca sagt, ihr gefalle der Gedanke, in einem Land zu leben, in dem Matilde nicht als „Kind zweiter Klasse“ aufwachse. Aber ihr Leben sei nun mal in Italien. Außerdem geht es ums Prinzip: „Wir sind nicht die, die auf der falschen Seite der Geschichte stehen“, sagt sie. Am Ende seien es vor allem die Rechte ihrer Kinder, die sie verteidigen, nicht ihre eigenen, sind sich die Mütter einig. „Wir sind schließlich für ihn verantwortlich“, sagt Barbara und schaut zu ihrem Sohn.

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