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Alkoholismus kann den Job kosten

Kassel (AFP) – Fehlt ein Arbeitnehmer aufgrund seines Alkoholkonsums dauernd in erheblichem Umfang, kann ihn sein Arbeitgeber außerordentlich kündigen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht gestern. Dem Urteil zufolge muß der Arbeitgeber vor einer krankheitsbedingten Kündigung nicht versuchen, die Feststellung der Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu erreichen.

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