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Alkohol am Lenker: Haft für Radfahrer

Köln (AP) – Ein 25jähriger Leverkusener Radfahrer muß wegen Alkohols am Lenker für drei Monate ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht sah gestern keinen Raum für eine Bewährungsstrafe für den einschlägig vorbestraften Mann. „Das ist keine Bagatelle, sondern eine Straftat“, betonte der Richter. Wahrscheinlich muß der Radler noch eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen ähnlicher Delikte absitzen.

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