: Alice hat gewonnen
■ Oberlandesgericht Hamburg weist Klage gegen Romy-Schneider-Buch zurück
Im Streit um Textpassagen in ihrem Buch über Romy Schneider hat die Herausgeberin der Frauenzeitschrift Emma, Alice Schwarzer, gestern einen Sieg vor Gericht errungen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg wies die Berufung zweier Klägerinnen zurück. Verklagt worden war Schwarzers Verlag Kiepenheuer & Witsch von den beiden Filmemacherinnen Claudia Holldack und Christiane Höllger. Die beiden hatten 1992 unter dem Titel „Rosemarie Magdalena Albach“ einen Film über die Filmschauspielerin gedreht. Höllger war eine enge Freundin der Schauspielerin gewesen, die sich 1982 das Leben genommen hatte.
Alice Schwarzer hatte in dem 1998 erschienenen Buch „Romy Schneider – Mythos und Leben“ aus dem Filmmanuskript von Holldack und Höllger zitiert. Die Klägerinnen behaupteten aber, die wörtliche Rede im Film sei der Schauspielerin nur in den Mund gelegt worden, stamme aber gar nicht von ihr.
Das ist nach Auffassung des Gerichtes aber nicht ausreichend glaubhaft gemacht worden. Der 3. Zivilsenat verneinte bei fast allen strittigen Textpassagen Urheberrechte der klagenden Autorinnen. Sie hätten nicht im einzelnen darstellen können, dass sie die von ihnen als eigenes Produkt in Anspruch genommenen Textstellen tatsächlich selbst erschaffen hätten und nicht auf Originalvorlagen von Romy Schneider zurückgehen, sagte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Lediglich eine Textstelle aus dem Schwarzer-Buch wurde vom Gericht beanstandet: Dort hatte Höllger ihren ersten Eindruck von der Schauspielerin geschildert. In diesem Zitat habe Alice Schwarzer unzulässige Veränderungen vorgenommen, befanden die Zivilrichter. lno
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