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Archiv-Artikel

Aktenzeichen 1 Cs 200 Js 7419/04

Von WAHN

Die Tat: 2003 erzählt der Rentner Hans M. seiner Tochter und seinem Schwiegersohn eine Kindheitserinnerung: Als Zehnjähriger habe er beobachtet, wie SS-Männer in den letzten Kriegstagen in einem Stollen bei Bühl nahe Baden-Baden Kisten versteckten. Er hörte Schüsse und eine Detonation und beobachtete, dass weniger Männer aus dem Stollen herauskamen, als hineingegangen waren. Über Umwege erfuhr die Staatsanwaltschaft von den Erinnerungen des Rentners, und es kam zu einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Mordverdachts. Es wurden jedoch keine Belege für die Geschichte gefunden. Dafür ging die Staatsanwaltschaft gegen M. vor: Er habe eine Straftat vorgetäuscht.

Der Angeklagte: Hans M. aus Bühl ist 70 Jahre alt. Bevor er in Rente ging, war er technischer Angestellter. Er ließ sich nie etwas zuschulden kommen.

Das Strafmaß: Vor dem Amtsgericht Bühl stand M. unter dem Aktenzeichen 1 Cs 200 Js 7419/04 wegen Vortäuschung einer Straftat. Darauf steht eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. WAHN