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Airbus: EG kontert

Vorwurf der Wechselkursabsicherung ist Präzedenzfall  ■  Aus Genf Andreas Zumach

Für den zwischen den USA und der EG aufgebrochenen Streit über Wechselkurssubventionen der Bonner Bundesregierung für Exportgeschäfte der Deutschen Airbus GmbH (siehe gestrige taz) gibt es bislang kein Beispiel in der Geschichte des des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens (Gatt). Ein Sprecher des Genfer Gatt-Büros erklärte gestern auf Anfrage, in der Vergangenheit habe es „nur sehr wenige Auseinandersetzungen“ über Regelungen des 1979 in Tokio vereinbarten Gatt -Subventionskodex‘ und keinen über Wechselkurssubventionen gegeben.

Nach Aussagen eines Mitgliedes der Handelsdelegation bei der Genfer US-Botschaft berufen sich die USA bei ihrem am Montag eingelegten Protest auf den Annex zu Artikel 11 des Subventionskodexes, laut dem „Programme von Regierungen oder regierungskontrollierten Einrichtungen zur Übernahme von Wechselkursrisiken“ bei Exportgeschäften heimischer Firmen untersagt sind.

Die EG, die in der Vergangenheit stets argumentierte, daß die USA über den Rüstungshaushalt indirekt auch Produktion und Export von Zivilflugzeugen subventionieren, hat Washingtons Vorwurf der Vertragsverletzung inzwischen zurückgewiesen. Erst wenn bei bilateralen Konsultationen, die bis zum 20.April aufgenommen werden müssen, keine Einigung zwischen den USA und der EG errreicht wird, können die USA beim Gatt formal Klage wegen Verletzung des Abkommens einlegen. Eine Vertreterin der EG in Washington zeigte sich am Dienstag „überrascht“ über die Maßnahme Washingtons. Sie vertrat die Auffassung, gegen den Gatt -Kodex verstießen nur solche Wechselkurshilfen, die der Industrie eines anderen Landes schadeten. Die EG sei zuversichtlich, daß dies in diesem konkreten Fall nicht zutreffe, weil „die US-Industrie mit Aufträgen überflutet ist“.

Bonn hat Wechselkurssubventionen bis zum Jahre 2000 beim Verkauf von Airbus-Flugzeugen zugesagt. Bis zum Kurs von 1,60 DM ist Bonn bereit, die Kosten für die Wechselkursdifferenz durch Subventionen zu übernehmen.

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