■ USA: Aidsprozeß
Northampton (dpa) – Im mutmaßlich ersten Zivilprozeß in den USA über die mögliche Aidsansteckung bei der Zahnbehandlung haben die Geschworenen am Mittwoch in Northampton (Bundesstaat Massachusetts) die Beratungen aufgenommen. Es geht um Schadensersatz, über dessen Höhe die Jury entscheiden würde. Der Anwalt des Zahnarztes hatte in seinem Schlußplädoyer die Ansicht vertreten, daß ein 49jähriger Aidspatient eine Übertragung des HIV-Virus durch ungenügend sterilisierte Instrumente nicht beweisen konnte. Ein Experte für Viruskrankheiten hatte am Dienstag erklärt, der Kläger habe sich den Virus wahrscheinlich schon vier Jahre vor der Zahnbehandlung zugezogen. Eine Zeugin sagte aus, mit dem Kläger häufiger ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.
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