: Ahaus–Streit ohne Ende
Bochum (dpa/taz) - Auch gegen die zweite Baugenehmigung für das Brennelemente–Zwischenlager (BEZ) in Ahaus vom Mai 1986 hat jetzt Bauer Hermann Lenting Klage beim Oberverwaltungsgericht erhoben. Die Baugenehmigung war damals unter dem Vorwand erteilt worden, das BEZ auch für die ausgedienten Brennelemente des THTR Hamm–Uentrop errichten zu wollen. Allerdings hatte das Gericht bereits in zwei Eilverfahren entschieden, daß der vor 20 Monaten verfügte Baustopp auch hierfür gelte. Mit der neuen Klage sind nach Angaben der BI „Kein Atommüll in Ahaus“ derzeit drei verschiedene Verfahren im Rechtsstreit um das BEZ anhängig. Erst vor wenigen Tagen hat der Stadtdirektor von Ahaus, der 1983 die erste Baugenehmigung erteilt hatte, Berufung eingelegt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster, das die Baugenehmigung aufhob. Sollte der verzwickte Rechtsstreit auch noch in die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Berlin gehen, werden nach Einschätzung von Juristen mindestens weitere fünf bis sechs Jahre vergehen, bis die Zukunft des Zwischenlagers geklärt ist. Um den Weg durch die Instanzen durchhalten zu können, benötigt der Kläger, Bauer Lenting, dringend finanzielle Unterstützung. Daher bittet die Bürgerinitiative um Spenden auf das Treuhandkonto „Klage gegen das BEZ“ bei der Volksbank Ahaus, Kto. 1920300. peb
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