AfD Thüringen gegen Verfassungsschutz: Landesverband will klagen
Für den Thüringer Verfassungsschutz ist die Partei ein „Prüffall“. Nun klagt die AfD gegen Behördenchef Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier.
Nun wehrt sich die Thüringer AfD um den Partei-Rechtsaußen Björn Höcke. Am Dienstag kündigte der Landesverband eine Klage gegen Maier und Kramer vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof an. Beide hätten die Partei mit „diversen falschen Tatsachenbehauptungen“ überzogen. Auch sei es ein „einzigartiger politischer Erpressungsversuch“, dass Kramer vor einer Wahl Höckes zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2019 warnte, damit würde der Landesverband zementieren, wofür er stehe.
Sowohl Kramer als auch Maier hätten „schwerste Verstöße gegen ihre Neutralitätspflicht“ begangen, kritisierte Stefan Möller, Co-Landeschef der AfD. „Es geht um schweren Amtsmissbrauch.“ Ziel sei es offenbar, die AfD zu „diffamieren“.
Das Thüringer Innenministerium reagierte gelassen. Man sei auf die genaue Begründung der Klage gespannt, sagte dort ein Sprecher. Schließlich erfolge ja noch gar keine Beobachtung der AfD, sondern nur eine ergebnisoffene Prüfung. Diese soll nach taz-Informationen zum Jahresbeginn 2019 abgeschlossen sein.
Sprachgebrauch wird zunehmend rechtsextremistisch
Tatsächlich gehört der Thüringer AfD-Verband um Höcke zu den radikalsten Landesverbänden innerhalb der Partei. Der Thüringer Verfassungsschutzchef Kramer bescheinigte ihm im September, seine Abgrenzung zu rechtsextremen Gruppen immer weiter aufzulösen. Auch der Sprachgebrauch werde „zunehmend rechtsextremistisch“. Zudem gehörte Landeschef Höcke zuletzt zu den AfD-Größen, die in Chemnitz Seite an Seite mit Neonazis und Pegida-Anführern demonstrierten.
Der Landesverband stellte sich dagegen zuletzt hinter Höcke: Er wurde als Landeschef wiedergewählt und tatsächlich als Spitzenkandidat für die Thüringer Landtagswahl 2019 nominiert.
Der Thüringer AfD-„Prüffall“ ist indes kein Einzelfall mehr. Inzwischen wird auch der Jugendverband der Partei in Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet. Und auch das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet momentan Material aus den Ländern aus, ob eine Beobachtung der Partei – oder Teile von ihr – nötig ist. Hier soll ebenso eine Entscheidung zum Jahreswechsel erfolgen.
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