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Ärztekammer gegen Fristenregelung

ABTREIBUNG

Bonn (dpa) - Im Streit um eine künftige Regelung in der Abtreibungsfrage hat der Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, eine Fristenlösung abgelehnt. Nach der bisher in der DDR geltenden Fristenregelung ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche straffrei möglich. „Ich stehe auch heute noch dazu, daß für alle Lösungen natürlich die Ausgangsbasis das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu dem Paragraph 218 ist. Eine Fristenlösung ist nicht vertretbar mit dem Grundgesetz. Es sei denn, ein künftiges gesamtdeutsches Parlament ändert diese Verfassung so grundlegend, daß für andere Dinge Raum bliebe“, erklärte Vilmar.

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