piwik no script img

Ärzte sollen petzen

Für die Innenbehörde ist die ärztliche Schweigepflicht kein höheres Rechtsgut als ausländerrechtliche Zielvorstellungen. Das geht aus der Senatsantwort auf eine kleine Anfrage des GAL-Abgeordneten Peter Zamory hervor. Anlass war eine Äußerung von Staatsrat Wolfgang Prill in der Bürgerschaft am 25. November. Er hatte von ÄrztInnen verlangt, der Polizei zu melden, wenn ihnen die falsche Identität von AusländerInnen bekannt werde. Laut Hamburger Ärztekammer verstößt das gegen den Berufseid. Zamory, selbst praktizierender Arzt, sagte, er dürfe nicht einmal bekannt geben, ob jemand bei ihm in Behandlung sei. Die Innenbehörde vertritt hingegen die Auffassung, „ausländerrechtliche Zielvorstellungen stehen der ärztlichen Schweigepflicht im Rang gleich“.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen