: Ärzte für AIDS ins Bundesseuchengesetz
Köln (ap) - Die niedergelassenen Ärzte haben am Samstag auf ihrer Bundeshauptversammlung in Köln bei nur wenigen Gegenstimmen die Aufnahme der Immunschwächekrankheit AIDS in das Bundesseuchengesetz verlangt. Gleichzeitig müßten die Infektionsquellen durch regelmäßige HIV–Tests „möglicht lückenlos“ ermittelt werden. Für die festgestellten Virusträger will der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV) „keine namentliche Meldepflicht, aber eine kodierte Erfassung in einer geschützten Kartei“ einführen, die den Datenschutzbehörden der Länder oder den Ärztekammern anvertraut werden könnte. Die Ärzte kritisierten in ihrem Beschluß, daß in der BRD bei der Bekämpfung von AIDS immer noch nur auf Aufklärung und Vernunft gesetzt werde und „seuchenpolitische Maßnahmen“ fehlten.
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