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in kürze VERFASSUNGSGERICHTÄrzte dürfen werben

Das Bundesverfassungsgericht hat das Werbeverbot für Praxisschilder von Ärzten gelockert. Nach einer gestrigen Entscheidung stellt es keine unzulässige Werbung dar, wenn Zahnärzte auf ihrem Praxisschild den Schwerpunkt Implantologie angeben (AZ: BvR 873/00). (ap)

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