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Adults only im Computersaloon

Computerspielhallen sind genehmigungspflichtig. Dies hat nach einem gestern veröffentlichen Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Folge, dass Jugendlichen der Zutritt nicht erlaubt ist. Damit wies die 4. Kammer des Gerichts den Eilrechtsschutzantrag eines Spielhallenbetreibers zurück, dem der weitere Betrieb vom Bezirksamt wegen fehlender Erlaubnis untersagt worden war. In der Spielhalle waren 25 mit Kopfhörern ausgestattete Computer aufgestellt, auf denen etwa 20 Spiele programmiert waren. Nur 4 Rechner hatten Internetzugang. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Computerspiele nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtige Unterhaltungsspiele seien. Bei Geräten mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten sei entscheidend, zu welchem Zweck sie aufgestellt seien. DDP

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