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Abwasserabgabengesetz gebilligt

Bonn (ap) - Der Bundestag beschloß am Freitag eine Novellierung des Abwasserabgabengesetzes. Zusätzlich zu Quecksilber und Cadmium sind künftig auch die Schwermetalle Chrom, Nikkel, Blei und Kupfer sowie organische Halogenverbindungen abgabepflichtig. SPD und Grüne lehnten den Gesetzentwurf als unzureichend ab. Nach Angaben von Umweltminister Wallmann kann die Industrie Investitionen in den Gewässerschutz bis zu drei Jahre lang zur Hälfte mit der Abgabe verrechnen. Auf der anderen Seite wird die Einleitung von Schadstoffen über die festgelegten Grenzwerte hinaus mit einer rund 50 sanktioniert. Die Neuregelungen treten erst 1989 in Kraft. Die Grünen–Abgeordnete Hönes warf Wallmann vor, die Vergiftung der Flüsse zu legalisieren. 25 Schadstoffe, die in die Kläranlagen einflössen, dürften in die Gewässer. Die Umweltver bände kritisierten die Novellierung als „verfehlt und unzureichend“.

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