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Abtreibungs-Kosten werden erstattet

■ „Pro Familia“ gewann Prozeß gegen Kassenärzte

Hannover – Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) muß der Gesellschaft „Pro Familia“ weiterhin alle Kosten eines ambulanten Schwangerschaftsabbruches erstatten, die nicht direkt mit dem medizinischen Eingriff zusammenhängen. Das entschied das Sozialgericht Hannover am Mittwoch. In seinem Urteil erklärte das Gericht eine durch die KVN ausgesprochene Vertragskündigung mit der Institution für Sexualberatung und Familienplanung für unwirksam.

Der Paragraph der Reichsversicherungsordnung (RVO), der die Vereinigungen zu Zahlungen an Familienplanungszentren verpflichtet, wird nach Auffassung des Gerichts durch das 1992 in Kraft getretene Schwangeren- und Familienhilfegesetz nicht berührt. Die KVN hatte die Vertragskündigung damit begründet, daß durch das neue Gesetz Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche durch die Bundesländer zu unterhalten seien. Somit sei der Paragraph der RVO hinfällig geworden.

Für Pro Familia sei die Kostenfrage bei Abtreibungen aufgrund der Gesetzeslage eindeutig, sagte die Anwältin der Gesellschaft vor Gericht. Es müsse sichergestellt sein, daß Frauen medizinisch sicher und ohne finanzielle Benachteiligungen behandelt würden.

dpa

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