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Absoluter Bürgermeister

Der Hamburger Bürgermeister, bislang verfassungsrechtlich „primus inter pares“(Erster unter Gleichen), hat seit heute eine deutlich stärkere Stellung. Nach der im Juni 1996 von der Bürgerschaft beschlossenen Verfassungsänderung bestimmt künftig er allein die Richtlinien der Politik. Als einziges Regierungsmitglied mußte der Erste Bürgermeister von den 121 Abgeordneten mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Danach berief er die Mitglieder seines Senats. Für die Bestätigung des gesamten Kabinetts reichte die einfache Mehrheit der Abgeordneten. Bislang wählte die Bürgerschaft jedes Senatsmitglied einzeln; der Senat wiederum wählte aus den eigenen Reihen den Präsidenten und Ersten Bürgermeister.

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