: Abschöpfen
Der Senat hat gestern die sozial gerechte Bodennutzung beschlossen (taz berichtete). Die „Globalrichtlinie zur Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung“ bildet künftig einen einheitlichen Rahmen für die städtebaulichen Verträge zwischen der Stadt und bauwilligen InvestorInnen. In dieser wird geklärt, in welchem Umfang InvestorInnen die Infrastruktur und die öffentlichen Einrichtungen mitfinanzieren müssen, die durch das Überplanen einer Fläche in ihrem Sinne nötig werden. Dazu kann der Senat bis zu zwei Drittel der Wertsteigerung abschöpfen, die das Grundstück durch die neue Bauleitplanung erfährt.
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