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Abschlüsse

Berlin (adn) - Zahlreiche DDR-Bürger haben ihren Hoch oder Fachschulabschluß im Ausland erworben. Die Führung dieses akademischen Grades und der Berufsbezeichnung in der DDR bedarf jedoch einer Genehmigung durch das Ministerium für Bildung und Wissenschaft. Wie Dr. Ursula Joseph, Sekretärin beim Rat für Abschlüsse und akademische Grade im Ministerium, gegenüber 'adn‘ erläuterte, haben zahlreiche ehemalige Auslandsstudenten aus Unkenntnis der Rechtslage die Anerkennung ihrer Abschlüsse bisher nicht beantragt. Alle Betroffenen sollten sich deshalb unverzüglich an den Rat für Abschlüsse und akademische Grade, Marx-Engels-Platz 2, 1020 Berlin, wenden. Dem Antrag ist unbedingt eine beglaubigte Fotokopie des Originals der Urkunde und der Übersetzung beizufügen. Ausländer mit ständigem Wohnsitz in der DDR, die ihren Hoch- oder Fachschulabschluß ebenfalls im Ausland erworben haben und deren Anerkennung beantragen, müssen außerdem den Nachweis über den ständigen Wohnsitz in der DDR einreichen.

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