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Abschleppen zulässig

Berlin. Auch wenn Falschparker auf einem Zettel hinter der Windschutzscheibe ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort hinterlassen, darf ihr Fahrzeug abgeschleppt werden. Das hat das Verwaltungsgericht gestern entschieden. Von der Polizei könne nicht generell verlangt werden, vor einer Abschleppanordnung jeweils Namensangaben, Adressen oder Telefonnummern nachzugehen. Mit dem Beschluß war ein Falschparker vor dem Gericht unterlegen, der sich geweigert hatte, die Abschleppkosten von 146 Mark zu bezahlen.

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