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Archiv-Artikel

Abschiebepolitik

Das Zuwanderungsgesetz, das Anfang 2005 in Kraft getreten ist, hatte ursprünglich zum Ziel, die Kettenduldungen abzuschaffen. Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt wurden, die aber nicht ausgewiesen werden können, sollten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten – statt wie bisher von Monat zu Monat ihre Duldung zu erneuern. Die Abschaffung der Kettenduldung ist dem Zuwanderungskompromiss zum Opfer gefallen. Die Lage der Menschen könnte auch durch eine Altfallregelung verbessert werden: Langjährige Flüchtlinge sollen eine Aufenthaltsberechtigung erhalten.