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Abschiebehaft hinterher nicht überprüfbar

Karlsruhe (dpa) – Ausländer können die Anordnung von Abschiebehaft nicht im nachhinein auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Nach dem Ende der Haftdauer sei die Maßnahme erledigt und damit kein Rechtsschutz mehr möglich, entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Beschluß. Die Abschiebehaft dauere in der Regel mehrere Wochen oder Monate und damit lange genug, um während der Dauer der Haft deren gerichtliche Prüfung zu erwirken, begründete der BGH sein Urteil. (Az.: V ZB 7/98 – 25.06.1998)

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