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■ KommentarAbkommandieren!

Sexuelle Belästigung einer Kollegin ist – im Gegensatz zur Nötigung – kein Straftatbestand. Aber auch kein Kavaliersdelikt. Eine Frau kann dadurch dauerhafte psychische Schäden erleiden, ihre Persönlichkeit kann nachhaltig zerstört werden.

In der „freien Wirtschaft“ ist sexuelle Belästigung längst ein Thema, Chauvis und Frauenfeinde müssen immer öfter mit drastischen Konsequenzen rechnen. Kommt es in einem Betrieb nachweislich zur sexuellen Anmache, können Frauenbeauftragte oder der Betriebsrat die Abmahnung beantragen - im Wiederholungsfalle ist die Entlassung fällig. Die Arbeitsgerichte gehen diesen Weg inzwischen konsequent mit.

Nun sind Polizisten ganz anderen Gesetzen verpflichtet: Sie sind Beamte und zusätzlich dem polizeilichen Corpsgeist unterworfen - der nicht nur im Bereich der sexuellen Belästigung schon häufig unsägliche Konsequenzen hatte. Und das betrifft nicht nur die Polizistinnen, sondern die Polizeiarbeit insgesamt. Wie soll denn eine Frau, die von einem Mann belästigt oder bedroht wird, vertrauensvoll die Polizei holen können, wenn sie davon ausgehen muß, daß die alarmierten Beamten genau so ein Frauenbild im Kopf haben und sich in ihrem Betrieb „Polizei“ ebenso frauenverachtend verhalten?

Solche Beamte haben genausowenig etwas im Polizeidienst zu suchen wie diejenigen, die gezielt auf Schwarze einprügeln. Und wenn man sie nicht suspendieren kann – wie Hackmann angibt –, dann müssen sie in Straf - und Erziehungseinheiten abkommandiert werden.

Kai von Appen

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