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Abgespeist –betr.: „Virtuelle Pflegefälle“, taz-Hamburg vom 21.8.1998

Die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung ist wesentlich mit der Absicht eingerichtet worden, pflegebedürftige Menschen nicht von der Sozialhilfe abhängig zu machen.

Alle BeitragszahlerInnen haben Anspruch auf volle Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend ihrem Pflegeaufwand. Nur beitragszahlende, pflegebedürftige Behinderte werden mit maximal 500 DM im Monat „abgespeist“.

Die Verfechter dieses Zwei-Klassen-Systems aus den Reihen der Einrichtungen der Behindertenhilfe vertreten dabei nicht die Interessen der Behinderten. Sie fürchten, daß durch die mit der Pflegeversicherung verbundenen Dokumentationspflichten ihre tatsächlichen Leistungsstrukturen überprüfbar werden. Und gegenüber den Interessen der Einrichtungsträger sind die der Behinderten selbst wohl eher zweitrangig.

Herrmann Veser-Möbius

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