: Abgeordnete dürfen arbeiten
Bremen taz ■ Bürgerschaftsabgeordnete haben das Recht, neben ihrem Mandat einen Beruf auszuüben. Das hat jetzt der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft bestätigt, nachdem in einem Artikel des Weser Kuriers die Grüne Silvia Schön indirekt dafür kritisiert worden war, weiterhin bei der Bremer Umweltberatung als Geschäftsführerin tätig zu sein. Wie viele andere Abgeordnete auch habe sie ihre Berufstätigkeit berechtigt fortgesetzt, heißt es in einer Stellungnahme vom Montag. Die Bürgerschaft stützt sich unter anderem auf die Landesverfassung, in der fest gehalten ist, dass niemand bei der Ausübung des Mandats behindert werden darf.