: Abgemahnt
Arbeitgeber dürfen die Teilnahme an einer politischen Demonstration während der Arbeitszeit verbieten und Zuwiderhandlungen abmahnen. Das befand jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Hol-stein in Kiel (Az. 3Sa568/94) und wies die Klage eines Beschäftigten ab, der wegen einer zweistündigen Abwesenheit abgemahnt worden war. Im September 1993 hatte der Kläger trotz eines Verbots des Chefs während seiner Arbeitszeit an einer Demonstration gegen die geplante Abschaffung des Schlechtwettergeldes teilgenommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen