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■ MediaBazaarAbfuhr für „Spiegel TV“

Alle erdenkliche Mühe hatte sich „Spiegel TV“ gegeben, um den Skandal um seinen Kubafilm „Huren, Händler, Guerilleros“ zu beenden, der einen Redakteur der Süddeutschen Zeitung zusammen mit einer kubanischen Fotografin gemeinsam in der „kubanischen Nacht“ (O-Ton) verschwinden ließ. Worauf beide Betroffenen empört reagierten – nachzulesen in SZ und taz. Statt sich einfach (oder ist das so schwer?) zu entschuldigen, versuchte „Spiegel TV“ erst, sich mit einstweiligen Verfügungen durchzulavieren, später erreichten die SZ immer neue Versöhnungsangebote. Man hätte da so ziemlich alles erklärt und auf jede Gegendarstellung verzichtet – wenn nur die Süddeutsche den Vorwurf der „Fälschung“ zurückgenommen hätte. Doch gerade das wollten die Münchner nicht. So mußte denn das Landgericht München tagen. Am Montag nachmittag entschied es, das längliche Gegendarstellungsbegehren aus Hamburg zurückzuweisen. Einschließlich der fünf Hilfsanträge, in denen sich „Spiegel TV“ nach und nach mit immer weniger Punkten zufriedengeben hätte.

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