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■ ArbeitslosengeldAbfindungen zählen

Hamburg (AFP) – Die Bonner Koalition will nach Angaben der Bild-Zeitung Abfindungen künftig grundsätzlich auf das Arbeitslosengeld anrechnen. Dieses solle um die Hälfte reduziert werden, wenn Abfindungen im Rahmen von Kündigungen an Arbeitnehmer ausgezahlt wurden. Eine entsprechende Neuregelung solle in die geplante Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz aufgenommen werden. Arbeitnehmer sind demnach auch zu begünstigen, wenn sie aus der Abfindung zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse vornehmen. Sie sollen dann schneller das volle Arbeitslosengeld erhalten.

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