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Abfall

Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat gestern vier Klagen gegen die im Bau befindliche Sonderabfall-Verbrennungsanlage in Brunsbüttel abgewiesen. Die Klagen seien unzulässig, da die Kläger drei bis fünf Kilometer und damit so weit von der Anlage entfernt wohnten, daß dort „eine relevante Zusatzbelastung“ durch die Emission von Dioxinen und Furanen beim Betrieb der Anlage ausgeschlossen werden könne. Die Klagen richteten sich gegen den im Oktober 1993 erlassenen Planfeststellungsbeschluß.

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