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Archiv-Artikel

Ab in die Berufung!

betr.: „Gericht untersagt Islam-Zentrum“, taz vom 7. 6. 07

Erstaunlich, was die Bauordnung alles hergibt! Na gut, Neubauvorhaben der beiden großen christlichen Denominationen größeren wie auch kleineren Ausmaßes dürften schon länger nicht mehr beantragt worden sein, so dass die Behörden für die Erteilung von Baugenehmigungen vielleicht etwas aus der Übung sein könnten, den Umfang eines Bauvorhabens und die Religionsfreiheit unter einen Hut zu bringen. Aber dass Richter, die einfach nur das Gesetz vom einfachen bis zum Grundgesetz anwenden bzw. dessen Anwendung überprüfen und nötigenfalls korrigieren sollen, auch schon so aus der Übung sind, das hätte ich nicht gedacht.

Vielleicht geht es ja mit Übersetzungshilfe? Ein Islam-Zentrum ist, wenn es denn ein Haus sein soll, welches eine Moschee, kleinere und größere Räume für kleine bis große Gruppen und eine Schule enthalten soll, ein Gemeindezentrum mit integrierter konfessionell angebundener Schule. Über die konfessionell angebundene Schule mag dieser oder jener die Brauen runzeln. Aber ansonsten ist ein Gemeindezentrum was völlig Normales und eine Schule auch. Und da Religion wie Kultur schlechthin etwas mit dem Lebensvollzug der Menschen zu tun hat, gehören Gebäude zum Zwecke eben dieses Vollzugs auch dahin, wo die Menschen leben. Und wenn da zum Freitagsgebet leicht mal 1.000 Pappnasen zusammenkommen? Du meine Güte! Da würden sich aber so manche KlerikerInnen gleich mehrere Beine ausfreuen, wenn sie das noch mal in einen Bauantrag reinschreiben könnten! Wir müssen die politisierte Alltagsreligiosität in deutschen Amtsstuben und Gerichtssälen schärfer beobachten und kritisieren. Und außerdem: ab in die Berufung! Solche Verhandlungen sind öffentlich! CHRISTINE RÖLKE-SOMMER, Berlin