: Ab Juli wird vieles teurer
Zum Monatsanfang ändern sich Gesetze und Richtlinien. Die meisten dienen dem besseren Schutz der Verbraucher, doch gibt es einige, die ihn mehr Geld kosten werden
BERLIN afp/dpa ■ Kommenden Monat wird das Leben teurer. Am 1. Juli treten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft, von denen viele Auswirkungen auf das Einkommen haben.
Die stärksten sind wohl von der Änderung bei der Krankenversicherung zu erwarten. Alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer müssen einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens an ihre Kasse zahlen. Die gewährt zwar im Gegenzug eine Senkung des Beitrages in gleicher Höhe, doch wird die Erleichterung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Damit zahlen Erstere 0,45 Prozent mehr, Letztere sparen diesen Betrag. Die Versicherten finanzieren eine Senkung der Lohnnebenkosten.
Mehr bezahlen müssen ab dem 1. Juli auch die 20 Millionen Rentner. Einerseits gibt es zum zweiten Mal in Folge keine Erhöhung ihrer Beiträge. Andererseits werden die gesetzlich versicherten Rentner ebenfalls mit dem höheren Kassenbeitrag belastet, ihre Rente wird sinken.
Das Finanzamt erfährt künftig von jedem Zinsertrag, egal ob er im Ausland erzielt wurde oder zu Hause. Banken in allen 25 Mitgliedsländern der Europäischen Union melden die Zinserträge automatisch an das Heimatland des Kontoinhabers. Wo das Finanzamt dafür dann Steuern erheben kann. Für eine Übergangszeit sind Österreich, Belgien und Luxemburg davon ausgenommen. Dort wird nur eine anonyme Quellensteuer erhoben und an das Heimatland abgeführt. Eine solche Quellensteuer muss auch zahlen, wer ein Konto in der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco oder San Marino hat.
Was die Finanzen betrifft, gibt es jedoch auch Personenkreise, die besser gestellt werden. Scheidungskinder zum Beispiel. Ihr Anspruch auf Unterhalt steigt. Die Regelbeiträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder, die nicht im Haushalt des unterhaltspflichtigen Elternteils leben, steigen um 2,5 Prozentpunkte. Diese Regelbeiträge sind mit dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt nicht identisch, liegen ihm jedoch zu Grunde. Als Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.300 Euro muss ein Elternteil für sein bis zu fünf Jahre altes Kind nun monatlich 204 Euro zahlen. Gleichzeitig steigt der Selbstbehalt der Eltern, der ihnen auf jeden Fall bleiben muss. Bei Erwerbstätigen sind das nun 890 Euro, bei nicht Erwerbstätigen 770 Euro.
Auch Schuldner dürfen künftig mehr Geld behalten. Da die Freigrenzen bei einer Pfändung erhöht wurden, bleibt ein größerer Teil des Einkommens unantastbar. Die Freigrenze wurde für Alleinstehende um 39,99 Euro auf 990 Euro monatlich gesenkt. Dies gilt auch für bereits laufende Pfändungen.
Mehr Geld bekommen außerdem all jene, die auf ihrem Haus eine Solaranlage zur kombinierten Erzeugung von warmem Wasser und zur Unterstützung der Heizung installiert haben. Die Förderung wurde von 110 auf 135 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche angehoben.
Überhaupt tritt nun das Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Damit nimmt die so genannte Bundesnetzagentur ihre Arbeit auf. Sie muss die Gebühren, die Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland für die Durchleitung fremder Anbieter verlangen, genehmigen. Außerdem werden Verbraucher darüber informiert, wie der Anbieter seinen Strom erzeugt.
Änderungen gibt es auch im Bereich der inneren Sicherheit. So wurde der „große Lauschangriff“ eingeschränkt. Die Ermittler müssen künftig ihre Wanzen ausschalten, wenn in dem Raum ein privates Gespräch geführt wird. Sobald angenommen werden kann, dass überwiegend Gespräche „aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung“ geführt werden, ist das Abhören ganz untersagt. Mit anderen Worten: Das Verwanzen von Schlafzimmern ist verboten. Dafür darf diese Methode künftig bei mehr Straftaten angewendet werden. Der Katalog wurde um die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Kreditkarten, Schecks und Wechseln erweitert und zum Beispiel um die Verbreitung von Kinderpornografie.
Apropos Kreditkarten: Wer eine solche verliert, kann diese nun unter der deutschlandweit einheitlichen Rufnummer 116 116 sperren lassen. Die gilt auch für EC-Karten – bei beiden allerdings nur, wenn sie von einer Sparkasse oder einer Volks- oder Raiffeisenbank ausgegeben wurden. Privatbanken beteiligen sich daran nicht. Der Anruf kostet nichts, solange man sich in Deutschland befindet.
Weitere Änderungen ergeben sich durch die Pflicht, in Börsenprospekten umfassender zu informieren, die Anordnung, sämtliche Eier zu kennzeichnen, und ein ausgedehntes Lkw-Fahrverbot zur Ferienzeit.