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Aad de Mos siegt gegen Spiegel

Nachdem die Anwälte des entlassenen Werder-Trainers bereits vor dem Landgericht Hamburg eine Gegendarstellung zu einem Artikel erwirkt hatten, lehnte nun das Oberlandesgericht den Antrag der Zeitschrift auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ab. Der Niederländer kann jetzt darauf hoffen, daß in der kommenden „Spiegel“-Ausgabe am Montag eine Gegendarstellung abgedruckt wird. Am Freitag wird vor dem Landgericht die Unterlassungsklage von de Mos verhandelt. Dabei könnten auch die Zeugen gehört werden, auf die sich die Zeitschrift bei ihren umstrittenen de-Mos-Zitaten („Aus diesem Verein wird nie etwas“) beruft. dpa

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