: AStA muß Akten offenlegen
Der AStA der Bremer Uni ist verpflichtet, unverzüglich Einsicht in alle die Wirtschaftsführung betreffenden Unterlagen zu gewähren. Eine entsprechende einstweilige Anordnung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht nach einer Beschwerde von zwei Studentenrats-Mitgliedern erlassen. Der Studentenrat habe seine „Kontrollaufgabe“ gegenüber dem AStA nicht wahrnehmen können, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichts. Eine wirksame Kontrolle sei nur bei offengelegten Unterlagen möglich. taz
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