piwik no script img

ARD-Intendanten entscheiden sich für eine neue „Stimmrechtsgewichtung“

Hannover/Hamburg/Bremen (taz/dpa) – Die ARD-Intendanten haben sich für eine neue „Stimmrechtsgewichtung“ ihrer Anstalten entschieden. Bislang hatte jede der zehn ARD-Anstalten bei Abstimmungen finanzieller und programmlicher Art eine Stimme. Künftig werden der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als größte Anstalt vier Stimmen, der Norddeutsche Rundfunk (NDR), der Bayerische Rundfunk (BR) und der Südwestrundfunk (SWR) jeweils drei Stimmen, der HR und der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) jeweils zwei Stimmen, der Saarländische Rundfunk (SR), der Sender Freies Berlin (SFB), Radio Bremen (RB) und der ORB eine Stimme einsetzen können. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten diese Neuregelung der ARD zur Auflage gemacht, damit die Rundfunkgebühren im nächsten Jahr um 3,33 Mark auf 31,58 Mark im Monat angehoben werden können.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen