: ANALYSE
Bund und Länder haben sich in der gemeinsamen Föderalismuskommission geeinigt, dass die Funktion Berlins als Bundeshauptstadt im Grundgesetz verankert werden soll.
Offen ist noch, ob die Verantwortung des Bundes für Berlin ebenfalls ins Grundgesetz geschrieben oder in einem Hauptstadtvertrag geregelt werden soll. Daran knüpfen sich finanzielle Ansprüche Berlins.